Inhalt - Arbeitsgrundlage, Aufgaben, Revision und Beirat
Arbeitsgrundlage des AVR

Der AVR stützt seine Arbeit auf
- die Grundsatzvereinbarung mit der Geschäftsleitung
-> gedruckte Exemplare können im Sekretariat angefordert werden. - das Mitwirkungsgesetz 1 von 1993 mit allen gültigen Änderungen
Die Aufgaben der Rechnungsprüfungs-kommission (Revision)
Überprüfung der Rechnung des Kalenderjahres
Erstellung des Rechnungsprüfungsberichts und dessen Präsentation an der Generalversammlung des AVR
Die Aufgaben des Beirats
Überwachung des Vorstands bei dessen Wahrnehmung der Geschäfte und Interessen des AVR im Sinne der Statuten und des Auftrags der Generalversammlung
Unparteiische Schiedsrichter (Ombudsfunktion) durch neutrale Beratung und Vermittlung in Beschwerdesachen
Bericht anlässlich der Generalversammlung des AVR
Revisoren 1 und Beiräte 2

werden an der Generalversammlung des AVR für die Dauer von 2 Jahren gewählt.