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Ablauf der Aktion «Fitnesszustupf»

Der AVR gewährt seinen Mitgliedern, die bei einem Fitnesszentrum in der Region (Schweiz, Deutschland oder Frankreich) einen Jahresvertrag über mindestens 500 CHF abschliessen, eine Rückvergütung von 100 CHF. Auch auf Semesterkurse von Gsünder Basel erhalten AVR Mitglieder eine Ermässigung in gleicher Höhe. Diese Aktion läuft nun kurzfristig auf Ende Juni 2018 aus. Ab diesem Zeitpunkt können keine Anträge mehr auf den AVR «Fitnesszustupf» angenommen werden.

Bereits an der diesjährigen AVR Generalversammlung wies unser Kassier darauf hin, dass die Unterstützung für Fitness und Gesundheit und speziell auch für die Fitnessverträge neugestaltet werden muss. Die Einnahmen aus Courtagen, die bisher zur Finanzierung dienten, sinken stark und drängen den AVR zu diesem Schritt. Der AVR bedauert diese Entscheidung sehr und hofft auf Ihr Verständnis.

Der AVR freut sich darüber, in den vergangenen Jahren zahlreiche Mitglieder mit der Aktion «Fitnesszustupf» unterstützt zu haben und setzt sich weiterhin dafür ein, Ihnen attraktive Angebote für die Gesunderhaltung zu bieten.