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Kündigung der Kollektiv-Krankenversicherung bei Sympany

Aufgrund neuer Bestimmungen der Finanzmarktaufsicht (Finma) ist Sympany ab dem 1. Januar 2019 leider nicht mehr gewillt, die mit dem Angestelltenverband Roche (AVR) im Rahmen des Kollektivvertrages vereinbarten Rabatte weiterhin zu gewähren. Dies betrifft ausschliesslich Zusatzversicherungen. Die Grundversicherung ist von Gesetzes wegen von einer Ermässigung ausgeschlossen.

Über mehrere Monate hat der AVR in zähen Verhandlungen eine faire Lösung gesucht. Leider zeigte sich Sympany nicht bereit, dem AVR entgegenzukommen. Um eine bessere Verhandlungsbasis zu schaffen, haben sich die Vorstände des AVR Basel und des AVR Sektion Innerschweiz als letzte Konsequenz dazu entschlossen, den Kollektivvertrag auf den 31. Dezember 2018 zu kündigen.

Der AVR arbeitet bereits an einer neuen Lösung mit einem neuen Partner und ist zuversichtlich, dass den Versicherten bald eine neue, attraktive Lösung zur Verfügung gestellt werden kann. Sie wird voraussichtlich einen Wechsel ohne vorgängige Gesundheitsprüfung ermöglichen ­– unabhängig davon, wo die Versicherten heute versichert sind.

Ganz grundsätzlich empfehlen wir allen Versicherten, Angebote von Krankenversicherern jeweils kritisch zu prüfen ­– insbesondere, wenn es um eine Mehrjahresbindung geht.

Für die Versicherten im Sympany-Kollektiv ändern sich die Konditionen nicht, falls nichts unternommen wird.

Wir halten Sie bezüglich einer neuen Lösung auf dem Laufenden und bitten Sie um ein wenig Geduld.