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Grenzgängerinformation – Deutschland

Wie in jedem Jahr steht für die deutschen Grenzgänger die Berechnung des Überobligatoriums der Pensionskasse ins Haus, welches ja seit 2016 der deutschen Besteuerung unterliegt.

Da unsere PK eine umhüllend Kasse ist, existiert die Information "individuelle Arbeitgeberbeiträge" leider nicht. Um trotzdem das Überobligatorium berechnen zu können hat die Pensionskasse zwei Merkblätter erstellt. Diese sind im Intranet zugänglich. Darin ist die Berechnung mittels Dreisatz beschrieben. Die Roche-Pensionskasse stellt für die deutschen Grenzgänger den «Beitragsnachweis für Grenzgänger» zur Verfügung. Dies wird für die Berechnung des Überobligatoriums benötigt. Sie finden es unter «Pensionskasse- Persönliche Informationen» bei «Ausweise». Der Dokumentenname ist «Steuern» für das Jahr 2021.

Für viele ist die Ermittlung des Überobligatoriums doch recht umständlich. Deshalb bieten wir allen, wie schon im Vorjahr, eine Hilfe zur Berechnung an. Das von uns entwickelte Excel-Sheet ist sehr einfach und übersichtlich aufgebaut und sollte leicht zu handhaben sein. Es wurde auch in diesem Jahr etwas überarbeitet und auch optisch den aktuellen Bescheinigungen angeglichen. Sie können das Tool hier unter Downloads (Berechnung Überobligatorium) finden und herunterladen. Übertragen Sie einfach alle für Sie relevanten Daten vom «Beitragsnachweis für Grenzgänger» in das Excel-Tool und der Betrag Ihres persönlichen Überobligatoriums wird ermittelt.

Natürlich kann der AVR aus rechtlichen Gründen keine Garantie auf die Richtigkeit der Berechnung übernehmen.

Geschrieben von Andreas Winkler, Kassier AVR